< Zurück

Sonderrichtlinie Zuckerrüben 2024 - Unterstützungsmaßnahme für das Versetzen von Pheromonfallen in Zuckerrüben

by Werner Zuser | Apr 09, 2024

Seitens der Landwirtschaftskammer NÖ wurde ein Newsbeitrag zur Sonderrichtlinie Zuckerrüben 2024 geschaltet:

Im Jahr 2024 wird es wieder Unterstützungsmaßnahme für das Versetzen von Pheromonfallen in Zuckerrübenbeständen geben. Inhaltlich kommt es zu keinen Veränderungen gegenüber der Sonderrichtlinie 2023:

  • Gefördert werden nur Fallen die in Zuckerrübenfeldern laut MFA 2024 versetzt werden (nicht in den „Altbeständen“)
  • Die Beratungsempfehlung, auf Altbeständen bereits zu Vegetationsbeginn mit der Käferregulierung zu starten bleibt dadurch aufrecht, es stehen auch dafür kostenlos Fallenmaterial zur Verfügung
  • Die Mindestteilnahmefläche an der Maßnahme beträgt 1 ha Zuckerrübe
  • Es können auch einzelne Feldstücke/Schläge eines Betriebes beantragt werden, sofern die Mindestteilnahmefläche erreicht wird
  • Es ist eine Mindestanzahl von 15 Pheromonfallen pro Hektar anzulegen
  • Teilnehmende Betriebe haben folgende Dokumentationen durchzuführen:

    o Nachweise über den Bezug der Pheromonfallen. In aufgelegten Listen bei der Abholung/Ausgabe ist es daher notwendig dies entsprechend einzutragen.

    o Datum, wann die Fallen versetzt wurden

    o Angabe des Feldstücks/Schlages 2

    o Anzahl der versetzten Fallen pro Feldstück/Schlag

    o Datum des Entfernens der Fallen o Zusätzlich ist eine Fotodokumentation anzuraten (zB Handyfoto)

  • Versetzte Fallen sind nach Gebrauch verlässlich zu entfernen (Müllvermeidung auf Feldern) und bis zum Ende des Rübenjahres aufzubewahren. Im Falle einer Kontrolle sind diese vorzuweisen.
  • Prämienhöhe: 150 €/ha. Im Jahr 2024 stehen in Summe weniger Mittel zur Verfügung. Wird die Obergrenze überschritten, kommt es zu einer aliquoten Kürzung. Auf Basis der beantragten Flächen 2023 sollte diese Obergrenze aber ausreichen.
  • Die Beantragung wird wieder ab 29.04.2024 bis 31.05.2024 im AMA-Portal möglich sein

 

Um die Unterstützung für das Versetzen von Pheromonfallen zu erhalten, muss  auch eine entsprechende Dokumentation erfolgen. Das entsprechende Formular dazu finden Sie auch  HIER.

 

Die Sonderrichtlinie können sie HIER herunterladen.