Sehr geehrte Rübenproduzentin, sehr geehrter Rübenproduzent!
Für den heurigen Anbau gehen wir anhand des durchgeführten Käferscreenings von einem entsprechenden Druck durch den Rübenderbrüssler - ähnlich dem Jahr 2022 - aus.
Durch das Verbot von Neonicotinoiden in der Saatgutbeize fehlt für den Rübenanbau 2023 ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung des Rübenderbrüsslers. Umso wichtiger wird daher in den Befallsregionen das Ausbringen und Versetzen von Pheromonfallen sein.
Förderung von Bund und Land
Von Seiten der öffentlichen Hand (Bund und Länder) wird im Rahmen einer Gesetzesverordnung eine Unterstützung für das Versetzen von Pheromonfallen gewährt. Diese wird sich, vorbehaltlich des finalen Rechtstextes, auf rund 150 € pro ha belaufen.
Alle Details zum Versetzen von Pheromonfallen und zur Förderung finden Sie hier.